ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SUPER. SOMMER. CARD. 2024
(Stand 25. Oktober 2023)
Für die Ausstellung und Verwendung der SUPER. SOMMER. CARD. gelten die nachträglichen Bestimmungen ausdrücklich als vereinbart:
Leistungsumfang
Personen, die im Zeitraum vom 15. Juni 2024 bis 20. Oktober 2024 in einem Partnerbetrieb der Mitglieder des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis (im Folgenden: „Mitglieder“) nächtigen und laut Meldegesetz ordnungsgemäß zu melden sind (im Folgenden: „Gast“), erhalten vom Partnerbetrieb gemäß den nachfolgenden Bestimmungen, eine SUPER. SOMMER. CARD., welche zur Benützung der Anlagen der Mitglieder berechtigt.
Informationen, ob der Unterkunftgeber des Gastes ein Partnerbetrieb der Mitglieder ist, erhält der Gast direkt beim Unterkunftgeber.
Die Mitglieder des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis sind:
- Fisser Bergbahnen Gesellschaft mbH, Seilbahnstraße 44, 6533 Fiss
- Seilbahn Komperdell Gesellschaft mbH, Dorfbahnstraße 75, 6534 Serfaus
- Waldbahn GmbH & Co OG, Fisser Straße 50, 6533 Fiss
Für die Benützung der Anlagen der Mitglieder gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mitglieder, welche unter der Internetadresse „https://www.serfaus-fiss-ladis.at/de/Winterurlaub/Skipasspreise/Bergbahnbedingungen“ abrufbar sind oder auf Verlangen des Gastes vom Partnerbetrieb ausgehändigt werden, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist.
Ausstellung der SUPER. SOMMER. CARD.
Jeder Partnerbetrieb ist verpflichtet, den Gast unabhängig von seiner Aufenthaltsdauer auf die SUPER. SOMMER. CARD. aufmerksam zu machen.
Ab zwei Übernachtungen erhält der Gast eine SUPER. SOMMER. CARD., welche beginnend mit dem Anreisetag bis einschließlich des Abreisetages verwendet werden kann. Bei nur einer Übernachtung erhält der Gast eine „Ein-Tages-Wahl“-SUPER. SOMMER. CARD., welche der Gast entweder am Anreise- oder am Abreisetag verwenden kann.
Die SUPER. SOMMER. CARD. ist nicht im Freiverkauf erhältlich. Anspruch auf die SUPER. SOMMER. CARD. haben nur jene Gäste, die einem Partnerbetrieb nächtigen. Die Mitglieder stellen keine SUPER. SOMMER. CARD. an Gäste aus. Dies gilt auch bei Verlust der SUPER. SOMMER. CARD. Der Verlust der SUPER. SOMMER. CARD. ist dem Partnerbetrieb unverzüglich zu melden.
Bei Ausgabe der SUPER. SOMMER. CARD. wird vom Partnerbetrieb eine Kaution in Höhe von € 2,00 eingehoben, welche bei Rückgabe der unbeschädigten SUPER. SOMMER. CARD. (KeyCard) wieder vergütet wird. Die SUPER. SOMMER. CARD. kann nur beim Partnerbetrieb, von welchem sie ausgegeben wurde, zurückgegeben werden.
Beitragspflicht
Der Partnerbetrieb hat für jeden Gast, der im oben genannten Zeitraum in seinem Beherbergungsbetrieb nächtigt, einen Pauschalkostenbeitrag pro Übernachtung an die Mitglieder zu entrichten, wobei für Gäste mit Jahrgängen zwischen (jeweils einschließlich) 2009 und 2017, welche als „Kinder“ gelten, ein ermäßigter Beitrag und für Kinder ab Jahrgang 2018 kein Beitrag zu entrichten ist. Gäste bis Jahrgang 2008 gelten hingegen als „Erwachsene“, für welche der volle Beitrag zu entrichten ist (es gibt keinen „Jugend“- oder „Senioren“-Tarif).
Diese Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob der Gast die Leistungen der SUPER. SOMMER. CARD. in Anspruch nimmt oder nicht. Demnach besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der vom Partnerbetrieb abgeführten Beiträge, unabhängig davon, ob die Nicht-Inanspruchnahme auf Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, gesetzliche, behördliche oder betrieblich bedingte Betriebseinschränkungen, -unterbrechungen oder -schließungen oder Schlechtwetter, etc., zurückzuführen ist.
Vertragspartner & Haftung
Der Partnerbetrieb, von welchem die SUPER. SOMMER. CARD. ausgestellt wird, handelt lediglich als Vertreter der Mitglieder, so dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Gast einerseits und den Mitgliedern des Skipass Serfaus-Fiss-Ladis andererseits zustande kommt. Die Leistungen, zu welche die SUPER. SOMMER. CARD. berechtigt, werden daher von den Mitgliedern erbracht. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jenem Mitglied zustande, deren Anlagen der Gast gerade benutzt.
Eine allfällige Haftung gegenüber dem Gast (unabhängig davon, ob diese aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage resultiert) in Zusammenhang mit dem Betrieb und/oder der Benützung einer von den Mitgliedern betriebenen Anlage trifft daher ausschließlich jenes Mitglied, welches die betreffende Anlage betreibt. Eine Haftung der übrigen Mitglieder, des Partnerbetriebes oder Serfaus-Fiss-Ladis Marketing GmbH, welche die Leistungen der SUPER. SOMMER. CARD. lediglich bewirbt, besteht nicht.
Nicht-Übertragbarkeit & Verlust / Beschädigung
Die SUPER. SOMMER. CARD. ist nicht übertragbar. Auf Verlangen ist ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Der Verlust der SUPER. SOMMER. CARD. ist dem Partnerbetrieb unverzüglich zu melden. Der Gast hat bis auf weiteres Anspruch auf eine Ersatz- SUPER. SOMMER. CARD. Diese kann beim Partnerbetrieb oder an den Kassen der Mitglieder ausgestellt werden. Die Kaution für die in Verlust geratene SUPER. SOMMER. CARD. wird nicht ersetzt.
Missbräuchliche Verwendung
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Mitarbeiter der Mitglieder berechtigt und verpflichtet, die SUPER. SOMMER. CARD. einzuziehen oder umgehend zu sperren.
Ausschluss zur Inanspruchnahme der SUPER. SOMMER. CARD.
Keinen Anspruch auf die Ausstellung einer SUPER. SOMMER. CARD. haben Personen, die von der Entrichtung der Aufenthaltsabgabe befreit, aber nicht von der Meldepflicht entbunden sind.
Datenschutz
Zum Zwecke der Ausstellung der SUPER. SOMMER. CARD. und zur Inanspruchnahme ihrer Leistungen ist der Gast mit der Verarbeitung seiner dem Partnerbetrieb bekanntgegebenen personenbezogener Daten sowie der Weiterleitung dieser Daten an die Mitglieder ausdrücklich einverstanden.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zu einem Mitglied ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Geschäftssitz des jeweiligen Mitgliedes zuständig, sofern dieser Gerichtsstand nicht aufgrund nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften im jeweiligen Fall unzulässig ist. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart.